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Bogenjagd => Praxis und Ausrüstung => Thema gestartet von: Burkhard am Dezember 25, 2011, 12:28:10



Titel: Verweigerung der Jägerausbildung
Beitrag von: Burkhard am Dezember 25, 2011, 12:28:10

 kann es sein das jemand nicht zur Jägerausbildung oder der Prüfung zugelassen wird nur weil derjenige nicht mit Hunden zurecht kommt. das hat mir vor einigen Tagen jemand erzählt und ich kann mir nicht vorstellen das es stimmt.


Titel: Re:Verweigerung der Jägerausbildung
Beitrag von: ProHunter am Dezember 25, 2011, 18:56:31
Ich weiss nicht wie das bei Euch in Germanien ist, aber bei uns in der Alpenrepuplik darfst Du die Jägerprüfung nicht machen wenn Du Wehrdienstverweigerer ( Zivildiener)
warst.
 Jedoch ist man bestrebt auch diese Klausel zu ändern.

Das mit den Hunden wäre mir neu und ergäbe für mich keinen Sinn, aber wer weiss?

LG ProHunter


Titel: Re:Verweigerung der Jägerausbildung
Beitrag von: Nightmare am Dezember 25, 2011, 23:01:51

 kann es sein das jemand nicht zur Jägerausbildung oder der Prüfung zugelassen wird nur weil derjenige nicht mit Hunden zurecht kommt. das hat mir vor einigen Tagen jemand erzählt und ich kann mir nicht vorstellen das es stimmt.

So, wie du das schreibst, ist das nicht wahrscheinlich. Aber vielleicht ist auch deine Formulierung bzw. eben das, was dir erzählt wurde, nur eine sehr abgeschwächte Variante?! Vielleicht hat der/diejenige einmal ein Verfahren wg. Tierquälerei am Hals gehabt und ist deswegen vorbestraft? Und als Vorbestrafter gibt es sicherlich keine Zulassung zur Prüfung.


Titel: Re:Verweigerung der Jägerausbildung
Beitrag von: Physicus am Dezember 30, 2011, 21:08:15
Ich kann nur für die Jägerprüfung vor 30 Jahren reden (als ich meine gemacht habe), aber ich glaube, die Jäger sind auch ein sehr traditioneller Haufen; es wird sich also außer dem Waffenrecht vermutlich nichts so Grundlegendes geändert haben.

1) Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand
nicht zugelassen wird, wenn er keine Hunde mag. Ich weiß nicht, ob ich jemandem zur Jägerprüfung und zur Ausübung der Jagd raten würde, wenn er bekanntermaßen eine Hundephobie hat, da Hunde fast immer dabei sind. Das könnte dann je nach Intensität der Angst (Panikreaktion?) Probleme geben, die auch andere gefährden, wenn der Kandidat mit der Knarre in der Hand seiner größten Angst gegenübersteht.

2) "Ich komme nicht mit Hunden zurecht." kann aber auch heißen: "Ich bin in dem Thema ein absoluter Loser." Das kann dann zwei Effekte haben: Wenn man sich prüfen lässt, kann's in die Hose gehen. Das wiederum haben mitunter die Ausbilder nicht gern, da Jägerkurse lang und teuer sind und die Anbieter gerne mit guten Statistiken prahlen. Daher kann es sein, dass die so jemanden nicht anmelden möchten.

Gruß,
Thomas



Titel: Re:Verweigerung der Jägerausbildung
Beitrag von: africanarcher am Januar 01, 2012, 21:09:40
Das kommt darauf an.
Wenn der Vorfall mit dem Hund / den Hunden z. B. mit dem Verlust der persönlichen Zuverlässigkeit geführt hat oder wenn der Anwärter strafrechtlich belang wurde, ist das schon möglich.
Schlussendlich entscheidet das aber nicht die Jägerschaft, sonders das Ordnungs - und oder Polizeiamt des jeweiligen Landkreises.
Ohne genaue Informationen, die wir nicht bekommen werden, kann man das so nicht abschließend beantworten.
Aber es muss in jedem fall schriftlich fixiert sein.