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Bogenjagd => Rechtliches => Thema gestartet von: Hiasl am September 28, 2013, 19:56:16



Titel: Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Hiasl am September 28, 2013, 19:56:16
Hallo zusammen!

Ich trage seit vielen Jahren tagtäglich ein Multitool an meinem Gürtel, aktuell ein Leatherman Charge. Bei diesem kann man die beiden Messerklingen mit einer Hand mit dem Daumen ausklappen und arretieren. Laut Text des §42a des Waffengesetzes in der derzeit gültigen Fassung wäre diese Funktion als "Einhandmesser" zu verstehen, dessen Führen, also das ständige herumtragen in der Öffentlichkeit, verboten ist.
Andererseits lässt das Gestz eine Ausnahme zu "sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt". Dieses Interesse liegt dann vor, "wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein
anerkannten Zweck dient."

Ich hab mich durch alle möglichen Jagd-, Waffen-, Messer- und Rechts-Foren gegurgelt und bin zu keiner befriedigenden Erkenntnis gekommen.

Bei der Berufsausübung könnte ich mich noch darauf berufen, dass ich als Unternehmer im Immobiliensektor alle Naslang mal eine Schraube anziehen muss, beim Sport (Bogenschießen mit dem Compound) auch.

Aber sonst? Was ist, wenn ich über den Marktplatz zum Einkaufen gehe oder abends im Wirtshaus sitze? Muss ich dann das Leatherman jedesmal extra ablegen? Gibt es da bekannte Fälle, bei denen von der Polizei Multitools einkassiert und Bußgelder verhängt wurden? Ich rede nicht von öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten oder Demostrationen etc. Da bleibt das Teil selbstverständlich im Auto.

Grüße

Matthias


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Tyrnaud am September 28, 2013, 20:35:20
Ich kann dir keine zufriedenstellende Antwort auf deine Fragen geben...und deine Sorgen kann ich dir auch nicht nehmen!
Ich kann dir aber sagen , das ich seit meinem 16 lebensjahr IMMER ein Tachenmesser trage. Im Beruf, in der Freizeit, im Hobby...
Ich bin in 22 jahren noch nicht ein einziges Mal darauf kontrolliert und / oder geandet worden...

Ich trage mein Taschenmesser ( egal welcher Groesse und Art) immer verdeckt und unauffaellig...ausser halt Guertelmesser...

Ab und an weniger Sorgen machen, man kann (sich) alles - einfach alles kaputt debattieren und kaputt thematisieren...

Trage dein Leatherman...und gut


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Bazi am September 28, 2013, 20:47:00
Die CSU hat haushoch in Bayern gewonnen, die Union auf Bundesebene und dann machst du dir Sorgen über einen Leatherman ::) ::)


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Ari am September 28, 2013, 22:26:09
Ich hab' mal irgendwo gelesen, dass das Leatherman auch mit den Einhandklingen als Werkzeug durchgeht. Ich selbst hab das Surge und schlepp meistens immer ein Messer mit rum und halt's/seh's wie Tyr!!


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: africanarcher am September 28, 2013, 23:55:20
Nach der gängigen Auslegung sind Tools keine Waffen im herkömmlichen Sinn. Also führen in Altag ist OK, mitführen z. B. im Flugzeug geht natürlich nicht. In sogenannten Waffenfreien Zonen (z.B. in Bremen) ist ein z. B. Schweizer Taschenmesser verboten, ein Tool aber nicht.
Hier sind die Ländergesetze teilweise abweichend (verschärfend) des Bundesgesetz.
Es helfen z. B. die Beckschen Texte zum Waffengesetz.

africanarcher


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: MrMajestyk am September 29, 2013, 06:42:36
..na africanarcher..die Beck'schen Texte werden ihm da kaum weiterhelfen..denn außer den Gesetzestext und einer Legaldefinition zur Waffe, wird er da nix finden..und soweit isser ja nu auch jetzt schon.. ;)
..ich frag' mal so..was willst du, ne theoretische Diskussion, oder 'ne praktische Handlungsanweisung??..
..für theoretische Diskussionen war ich nie zu haben -und will außer Juristen (vornehmlich angehende oder Jungjuristen) kein Mensch-..praktische Handlungsanweisung??..haste schon selbst mitgeliefert.. ;)
..du hast den Verbotstatbestand definiert, die Ausnahmeregelung erfasst und dir'ne Argumentation gebastelt, wieso du unter die Ausnahme fällst..passt!!..meinst du irgendwelche dösigen Juristen machen was anderes??..sei versichert, nöööööö.. ;D
..falls du erwartest, dass dich das vor Diskussionen mit übereifrigen Berufsparanoikern (Staatsanwälten und deren Hilfsbeamte) schützt..ebenfalls nööööööö..das fast man, um es mit den Worten des BGH (Bundesgerichtshof) zu sagen, unter allgemeinem Lebensrisiko zusammen.. ;D ..aber für die Diskussion biste doch schon mal gut gerüstet.. ;)

..ach ja..wenn du's dann ganz genau wissen möchtest..Uni-Bibliothek/Bibliothek des Landgerichtes und 'nen Kommentar des Waffengesetzes und der entsprechenden Landesbestimmungen (also zwei Kommentare) greifen..lesen..und..bei Ergebnislosigkeit/Nichtgefallen bei den gerichtlichen Entscheidungen weitermachen..viel Spaß.. ;D ;D ;D
..das wird auch der Grund sein, weshalb du in den entsprechenden Foren keine befriedigende Auskunft bekommen hast.und..weshalb es Leute gibt, die den Rotz studiert haben.. ;D ;D ;D
Viele Grüße
Henning


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: eiger2000 am September 29, 2013, 08:39:35
Hi Henning - wieso gefällt mir deine Antwort nur so gut  :tw: :tu: :tw:


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: MrMajestyk am September 29, 2013, 08:53:02
@eigner2000: ..schön, dass sie dir gefällt.. ;D ..war um die Uhrzeit (in dem Zusammenhang eher ohne "H") auch 'ne echte Aufgabe.. ;D und..du scheinst keiner der angesprochenen Berufsgruppen anzugehören, sonst hätte wenigstens in der Richtung ein Aufschrei erfolgen müssen (Mist, wieder nich geklappt ;D )
LG
Henning


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Hiasl am September 29, 2013, 09:29:47
Moing die Herren!

Ja, es wird wohl auf "Legal? Illegal? Scheißegal!" rauslaufen, so wie mit manch anderen Dingen halt auch :engel:

Die absolute Mehrheit der CSU und die fast absolute von Mutti sind tatsächlich die größeren Probleme als mein dämnd-fuckin'-bullshit-Leatherman.

Aber da ich mich beruflich als böser, böser Bauträger und noch böserer Vermieter und Hausverwalter immer wieder mal mit der leidigen Juristerei herumschlagen muss, bin ich halt etwas sensibilisiert.
Meine Frage bezog sich auch nicht auf den Gesetzestext selbst (den kann ich selber lesen), sondern auf die praktische Handhabung der Rechtslage.

Also nochmal: sind bei Euch Fälle bekannt, bei denen Polizisten z.B. bei einer Routinekontrolle Multitools einkassiert und/oder Bußgelder verhängt haben?


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: MrMajestyk am September 29, 2013, 09:52:59
@Hiasl: ..lies' richtig!!..nix von wegen "scheißegal"..'ne Frage der Argumentation!!..mach's dir so einfach und du sitzt in besagter Sch.. 8)
..und wenn du nu deine Frage umstellst, stell' sie bitte präzise..also NICHT!!.."..Polizisten..einkassiert und/oder Bußgelder verhängt haben.."..SONDERN: ..und auch damit durchgekommen sind!!!!..
Ein gewaltiger Unterschied!!..  ;D ..und..wenn ich mal wieder 'meine heißgeliebten Vorurteile leben darf..deinem Foto nach zu urteilen, is dir der alte Spontispruch "Wer sich nicht wehrt,lebt verkehrt" bekannt.. ;)
Außerdem..wer glaubt schon'ner Polizeistatistik.. ;D
LG
Henning


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: MrMajestyk am September 29, 2013, 10:06:27
..ach ja..und die Antwort auf diese Frage findest du in besagter Literatur (Kommentare zu den Gesetzten) eher als inner Umfrage unbedarfter Halbjuristen..also..viel Spaß beim Suchen..

So!!..und ich geh' jetzt mal mit Pfeilchen auf Karnickelchen und Wildsäue (eine is davon glaub' ich sogar mit Frischlingen unterwegs) schießen..
Viel Spaß bei der rechtlichen Einordnung meines jetzigen Tuens.. ;D ;D ;D


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: stöckchenschubser am September 30, 2013, 09:00:32
Ein Cutter/Teppichmesser ist auch ein Einhandmesser  ;D

Ich bin kein Jurist, habe mich aber mal mit einem ehemaligen Richter / Staatsanwalt auseinandergesetzt.
Er sagte, dass man jedwedes berechtigtes Interresse zu 99% juristisch zer- und widerlegen kann.
Es ist also faktisch nicht vorhanden. Der gesunde Menschenverstand entscheidet.

Genauer meinte er, niemand wird jemals etwas wegen eines Taschenmesser sagen, auch wenn
man die meisten mit einer Hand öffnen kann, auch die wo die Klinge sich selbstätig arretiert.
Spezifisch ginge es dabei in der Mehrzahl um Springmesser/Butterflys ect.

Was defintiv nicht erlaubt sei, sind die Großen feststehen Messer mit Klingen über der erlaubten
Länge, wie sie z.B. gerne von Bogenschützen getragen werden, da Werkzeug und auch kleinere
Klingen ebenso, wenn nicht effektiver die notwendigen Anwendungen erledigen können.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Man könnte also sagen, dein Tool wird erst dann zum Problem, wenn du straffällig würdest,
z.B. Diebstahl, dann könnte wegen der Messerfunktion ein Raub daraus werden.


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Hiasl am September 30, 2013, 10:54:17
Hallo Stöckchenschubser,

vielen Dank für Deine konstruktive und informative Antwort! :tu:

Dann werde ich also mein Leatherman weiterhin führen, und gleich daneben kommt noch mein Boeker Exodus (https://www.boker.de/fahrtenmesser/boeker-plus/outdoormesser/02BO520.html) an den Gürtel (Klinge <12cm)  :P


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Grizzly am September 30, 2013, 13:18:45
Jetzt legst du es aber darauf an


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: MrMajestyk am September 30, 2013, 17:13:31
..eben..ohne Worte.. :bash: :bash: :bash:


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Hiasl am September 30, 2013, 17:27:38
Habt Ihr das Smiley nicht gesehen? :P  ;)

Weija!


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Tyrnaud am September 30, 2013, 17:42:08
...ja...diese " ich findes es toll, ich mache es eh immer, aber ist es denn legal und wenn nicht, was könnte passieren wenn..." Threads sind IMMER popcorn und bier wert...


Was da an meinungen und emotionen aufeinander prallt...da kann sat 1 und pro 7 zur 17 uhr sendezeit nicht mithalten...


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Hiasl am September 30, 2013, 18:56:15
...ja...diese " ich findes es toll, ich mache es eh immer, aber ist es denn legal und wenn nicht, was könnte passieren wenn..." Threads ...
Ich hab mir mein Geschreibsel im Anfang dieses Fredds nochmal durchgelesen, und mit viel Mühe könnte man das evt. so verstehen.

So war's aber definitiv nicht gemeint.
Ich hätte vielleicht dazuschreiben sollen, dass es mir bis vor zwei Wochen nicht bewusst war, dass mein Leatherman ggf. unter den §42a fällt. Ich war und bin immer noch verunsichert. Meine Frage ist wirklich ernst gemeint und sollte bitte nicht so verstanden werden, wie es Tyrnaud andeutet.

Grüße

Matthias


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Tyrnaud am September 30, 2013, 19:45:51
Du das bezog sich nich explizit auf dich und ich unterstelle auch niemandem was, obgleich es sich
ziemlich genau nach diesem Schema liest...
Ohne dir was Böses zu wollen, ist es halt auffällig das diese Themen sich oft/ meist in immer die gleiche Richtung entwickeln
und am Ende nischte dabei herum kommt, ausser mehr Fragezeichen und Unsicherheit...

Entweder auf Nummer sicher gehen...und lassen, oder nicht thematisieren und machen...

Popcorn und Bier ist es immer wert, da oft sehr kontroverse Meinungen zum Umgang mit den Gesetzestexten
aufeinanderprallen...das war nicht abwertend gegen deine Unsicherheit und Frage zu verstehen...







Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Hiasl am September 30, 2013, 19:57:24
OK, Danke für die klärenden Worte.

Ich hatte so eine Entwicklung allerdings befürchtet und wollte deshalb den Fredd fast schon nicht anfangen. Hätte ich wohl besser bleiben lassen sollen. Aber nun gut.
"Herr Leutnant, der Schuss is' draus'd!"


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: MrMajestyk am September 30, 2013, 22:47:45
@Tyrnaud: ..das diese Threads deiner Meinung nach immer in diese Richtung laufen, liegt auch'n bisschen an der unterschiedlichen Erwartungshaltung..fragt einer wie er/sie/es 'n Loch in die Wand bohren soll, gibt's mindestens eine Möglichkeit, die sicher zum Ziel führt..Loch in Wand..das funktioniert bei diesen dösigen Rechtsfragen aber nicht..Recht is wie'n Eimer mit Wasser..immer in Bewegung und greifst du rein,haste für kurze Zeit 'ne nasse Hand (sprich DIE Lösung), aber morgen schon nich mehr..versuch' das mal in die Köpfe von Otto-Normalverbraucher zu kriegen..keine Chance..eben die unterschiedlichen Blickwinkel..sind schon Generationen von Juristen drüber weggestorben.. ;D ..und einige wenige "doofe" von den noch lebenden, kämpfen tapfer weiter gegen die Windmühlen.. ;D
..und die anderen verdienen einfach nur ihr Geld damit und haben ein langes sorgenfreies Leben.. ;D ;D ;D
..zum Trost für Otto-Normalverbraucher..dafür sind die wenigsten Juristen in der Lage 'n Loch in die Wand zu bringen..jedenfalls auf vernünftige Art und Weise.. ;D ;D ;D


Titel: Re:Leatherman Charge = Waffe gemäß §42a WaffG ?
Beitrag von: Tyrnaud am Oktober 01, 2013, 06:01:10
....ja...Und von daher sind sie immer popcorn und bier Wert... ;)
Ich habe mir mit dem Eimer voll Wasser oft genug Bude und Klamotten versaut...
Mach i nimmer...