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Autor Thema: Steuerpflicht für Parcourseinnahmen?  (Gelesen 5113 mal)
Bazi
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Steuerpflicht für Parcourseinnahmen?
« am: Dezember 23, 2013, 22:19:41 »

Weiß jemand. wie es mit der steuerlichen Behandllung von Parcourseinnahmen aussieht? Konkreter - was ist, wenn eine Privatgemeinschaft einen nichtkommerziellen Parcours aufbaut und von Gastschützen einen Beitrag für Pflege und Aufbau des Parcours erbittet? Müsssen derlei Einnahmen dem Finanzamt gemeldet werden?
Wie schaut dies bei Vereinen aus? Werden die steuerrechtlich anders behandelt?
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stöckchenschubser
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Re:Steuerpflicht für Parcourseinnahmen?
« Antworten #1 am: Dezember 24, 2013, 04:29:56 »

Zitat
Müsssen derlei Einnahmen dem Finanzamt gemeldet werden?

Grundsätzlich ja.
Aber micht die lose Gemeinschaft, sondern

Vereine haben einen Sonderstatus, da sie keine Gewinne erwirtschaften dürfen,
alsö im Sinne von Firma und auszahlen von Überschüssen.

Aber, wo kein Kläger, da kein Richter, vor allem wenn die Einnahmen durch Gastschützen
so gering sind, dass sie den Aufwand des Verantwortlichen nicht, oder gerade so ausgleichen.
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nordstern
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Re:Steuerpflicht für Parcourseinnahmen?
« Antworten #2 am: Dezember 24, 2013, 08:18:16 »

Wenn es sich im Jahr nur um 100,00-200,00 EUR handelt, egal.
Bei höheren geplanten Einnahmen wird es schwieriger.

Vereine dürfen durchaus Überschüsse erwirtschaften. Da ist dann wieder zu unterscheiden zwischen
allg. Verein und gemeinnützigem Verein. Ab einer gewissen Höhe (5000 bzw. 35000 EUR glaub ich) muss
dann sogar Körperschaftssteuer gezahlt werden.

Eine Privatgemeinschaft ist rechtlich und steuerrechtlich ganz heikel.
Ist alles drin von gemeinsamer Haftung bis ggf. zur steuerlichen Behandlung als GbR (USt., Gewerbesteuer usw.)
Vor allem, wenn nix schriftlich vereinbart wurde. Und wenn es ganz dumm läuft, ist es Liebhaberei, Kosten kann man nicht absetzen,
USt. auf die Einnahmen müssen dennoch abgeführt werden.

Gab vor einigen Jahren einen Aufschrei, als die Finanzämter mal eben bei den Reitbeteiligungen, kleinen privaten Reitställen ohne Gewinne,
Segelbeteiligungen usw. abkassiert haben.

Am besten einen gemeinnützigen Sportverein gründen oder zum Steuerberater/Anwalt gehen.
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Feuerlöscher
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Re:Steuerpflicht für Parcourseinnahmen?
« Antworten #3 am: Dezember 28, 2013, 22:16:05 »

Sehr interessante Frage ...
Wir waren neulich nicht in Sachen Bogenschießerei unterwegs sondern zu einer privaten Hundespielstunde.
Gelände wurde von einer sehr "individuellen" Person gestellt, die dann von jedem 2 Euro für die "Instandhaltung" verlangte ...

Fraglich wäre wirklich gewesen, ob in diesem Unkostenbeitrag eine Art Versicherung für Mensch und Tier enthalten war.
Schriftlich wurde nix vereinbart ...
Vielleicht kennt sich ja doch noch jemand damit aus ...

Viele Grüße
Feuerlöscher
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stöckchenschubser
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Re:Steuerpflicht für Parcourseinnahmen?
« Antworten #4 am: Dezember 29, 2013, 01:33:13 »

Für den Hund ist allein der Halter verantwortlich.
Für den Halter himself.

Eine Grundstückshaftpflicht ist Sache des Eigetümers und sollter er auch haben,
wenn er nicht um Haus und Hof kommen will, bei solcher Nutzung.
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