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Thema: Haftpflicht (Gelesen 2151 mal)
spartacus
Gast
Haftpflicht
«
am:
Dezember 23, 2010, 16:15:45 »
Hallo
ist diese Einschätzung richtig ? Auch rechtlich ?
Auf Turnieren und Meisterschaften , sowie im Parcour haftet nicht der Verein , Verband oder Veranstalter . Der Schütze haftet für seinen Schuss - diese Regel gilt uneingeschränkt. Der Veranstalter haftet auch nicht, wenn Ziele sicherheitsmäßig falsch gestellt sind.
Wenn zum Beispiel der Bereich hinter einem Ziel nicht einsehbar ist (z.B. Kuppe) und dahinter sich zum Beispiel eine Pilzssucherin befindet (oder auch niemand)..
Ist der Bereich nicht einsehbar, muss jemand vom Schützen beauftragt werden, der diesen Bereich überblickt und das Signal "Ist frei" gibt. Der Schütze trägt die volle Verantwortung für sein Handeln. Entspricht ein Parcour oder Turnier nicht den Sicherheitsstandards, sollte er nch Hause fhren. Der Veranstalter/Verein haftet nur für Fälle, die in seiner ausschließlichen Verantwortung liegen. Zum Beispiel wenn kein Schild "Vorsicht Bogenschießen ! " aufgestellt ist und ein Autofahrer fährt deshalb in die Schußbahn ( nicht weil betrunken ist ). Der Veranstalter sollte sich diese Regelung ( jeder haftet für seinen Schuss) unterschreiben lassen.
Deshalb sollte jeder Schütze eine gültige Haftversicherung bessitzen und in der Police, dem Schein muss Bogensport eingetragen sein.
Sonst reden sich die Versicherungen wieder raus... Natürlich darf der Schaden nicht grob fahrlässig oder strafbar verursacht werden.Wer im Streite den Pfeil auf jemand richtet und löst, dafür zahlt die Versicherung nicht.
Der Veranstalter muß eine Veranstaltungshaftpflicht abschließen. Dies ist auch für einen Tag und eine Veranstaltung möglich. Sie deckt nur die Schäden, für die der Veranstalter haftet.
Kann jemand dazu Stellung nehmen ?
Viele Grüße
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bertholdbrecht
Jr. Member
Beiträge: 242
Re:Haftpflicht
«
Antworten #1 am:
Dezember 23, 2010, 18:00:27 »
@spartacus,
die Privathaftpflicht eines Schützen wird im Schadensfall versuchen Regress-Ansprüche zu stellen.
Auch an den Veranstalter. der Passus "Veranstalter trägt keine Verantwortung" ist rechtlich sehr strittig. Verstößt gegen die guten Sitten und ist in Einzelfall-Prüfung sicherlich nicht ausreichend.
Siehe hierzu auch mein Thread
http://alt.archers-campfire.rocks/index-topic=380.0
soweit klar?
Oder bezog sich Deine Frage ausschließlich auf die Bogenjagd?
«
Letzte Änderung: Dezember 23, 2010, 23:08:42 von bertholdbrecht
»
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africanarcher
Hero Member
Beiträge: 6452
Net die dood oorwin al
Re:Haftpflicht
«
Antworten #2 am:
Dezember 23, 2010, 18:18:29 »
Ich glaube nicht.
Hier ist kein Zusammenhang mit der Jagd zu sehen.
Vielleicht nur Falsch eingestellt?
Muss ggf. verschoben verden?
Gespeichert
Oliver
Gast
Re:Haftpflicht
«
Antworten #3 am:
Dezember 23, 2010, 18:30:36 »
Ich frage mich schon den ganzen Tag, ob das Bogenschießen in "freier" Natur (auch Parcour, Turnier)
nicht automatisch grob fahrlässig ist?
Danke für den Tipp mit "in Versicherungsschein eintragen lassen",
das checke ich mal bei Gelegenheit mit meinem Versicherungsmann.
Gespeichert
Whippet
Gast
Re:Haftpflicht
«
Antworten #4 am:
Dezember 23, 2010, 23:09:57 »
Es sollte auch beachtet werden, dass es einen Unterschied zwischen Zivilrecht (Haftpflichversicherung) und Strafrecht gibt. Beim Zivilrecht hauen sich die Versicherungen untereinander. Wenn die Versicherung nachweisen kann, dass die Ziele schlecht gestellt wurden, wird sie versuchen, die Kohle vom Parcourbauer zu holen. Wenn dieser das Gegenteil beweisen kann, ist halt der Schütze dran.
Das Strafrecht greift, wenn irgendwo Fahrlässigkeit, ob nun vorsätzlich (der Schütze der schießt) oder einfach aus Unwissenheit (der Parcoursbauer, welcher die Ziele bescheuert stellt), festgestellt werden kann. Deswegen ist nie nur der Schütze haftbar, wenn dem Parcoursbauer nachgewiesen werden kann, dass er die Ziele grob fahrlässig gestellt hat.
Wie schon gesagt, der Satz "jeder Schütze haftet für seinen Schuss" spricht den Parcoursbauer nicht von seiner Haftung frei.
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waggala
Jr. Member
Beiträge: 92
Is math an sgàthan sùil caraide.
Re:Haftpflicht
«
Antworten #5 am:
Dezember 24, 2010, 13:50:34 »
Hallo.
Ist es trotz der Schuldzuweisungen im Schadensfall sinnvoll eine Privathaftpflicht abzuschliesen?
Im Versicherugsbüro hält man traditioneles Bogenschiessen für eine Kampfsportart,trotz meiner
aufklärenden Worte.
`Abschliesen können wir schon eine Versicherung! Ob das mit drin ist weiß keiner, ob
wir Zahlen auch nicht.`Orginalton.
Sollte 3D- Bogenschiessen im Versicherungsschein angegeben sein?
Gruss aus Franken
waggala
«
Letzte Änderung: Dezember 24, 2010, 14:18:23 von waggala
»
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bertholdbrecht
Jr. Member
Beiträge: 242
Re:Haftpflicht
«
Antworten #6 am:
Dezember 24, 2010, 13:57:56 »
@waggala
da würde ich mal bei anderen Versicherungen nachfragen. Das kommt mir "etwas" inkompetent vor, was man Dir da sagte.
Deine Privat-Haftplicht springt ein, wenn Du jemandem einen Schaden zufügst und nicht vorsätzlich gehandelt hat.
sie wird aber versuchen andere eine Mitschuld anzuhängen (z. B. dem Veranstalter, parcour-Bauer, dem Geschädigten (wenn er Absperrungen ignorierte, etc.)
aber du bist erstmal aus der Zahlungspflicht.
Deshalb würde ich Dir das dringend empfehlen.
Bin selbst kein Freund von der Versicherungsbranche, aber das Risiko wollte ich nicht alleine tragen ...
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spartacus
Gast
Re:Haftpflicht
«
Antworten #7 am:
Dezember 24, 2010, 13:58:35 »
hallo
ein Versicherungsmakler oder Rechtsanwalt müsste sich mal äußern. Sonst stockern wir mit der Bohnenstange im Nebel rum..
Vielleicht kennt jemand einen oder es gibt einen Campfire. men aus unserer Mitte
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Fotax †
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Beiträge: 6881
Re:Haftpflicht
«
Antworten #8 am:
Dezember 24, 2010, 14:02:06 »
denke berechtigte Frage von Waggala
wenn ich die Versicherung genau darüber aufläre, was explizit im Versicherungsschein drinstehen soll, hab ich die Befürchtung eine Ablehnung zu bekommen oder nur über einen hohen Sonderbeitrag den Eintrag
schön wäre, wenn wir hierzu mal ein vernünftiges Statement von einem wirklich entscheidungsbefähigten Versicherungsmenschen bekommen könnten
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J-C
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Beiträge: 1395
Absolut HCHP! ;D
Re:Haftpflicht
«
Antworten #9 am:
Dezember 24, 2010, 14:02:43 »
Habe es mal verschoben, weil nicht Bogenjagd sondern ja eine allgemein Frage.
Nach meinem Wissenstand muss die private Haftpflicht zunächst mal genauso zahlen, wie wenn dir beim Billiard die Kugel verspringt und z.B. einen Spiegel zerschlägt. Der Bogen ist (zum Glück) ein Sportgerät und somit im allgemeinen Lebensrisiko enthalten, also genau umgekehrt: was nicht explizit in der Police ausgenommen ist, ist enthalten.
Allerdings ist das natürlich keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern Allgemeinwissen. Ich kenne noch niemanden, der mal einen expliziten Bogen-Haftpflichtschaden eingereicht hat. Ein Anwalt oder Versicherungsmann wird sich hier auch nicht zu einer verbindlichen Aussage hinreißen lassen.
Ansonsten ist die grundsätzliche Frage von spartacus sicher richtig: der Schütze haftet für seinen Schuss, immer.
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Whippet
Gast
Re:Haftpflicht
«
Antworten #10 am:
Dezember 24, 2010, 14:33:57 »
Zitat
Ansonsten ist die grundsätzliche Frage von spartacus sicher richtig: der Schütze haftet für seinen Schuss, immer.
Ja... schon...
Aber der Veranstalter kann sich deswegen nicht ausruhen
!! Ich bitte das dringend zu beachten, auch an die Turnierausrichter! Wer davon ausgeht, dass immer nur der Schütze schuld ist, begibt auf so ein dünnes Eis, auf dem sogar Ameisen einbrechen würden.
Wie gesagt, Zivilrecht und Strafrecht... Der Veranstalter haftet strafrechtlich auch dann, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit beim Parcoursstellen nachgewiesen werden kann. Sicher ist der Schütze dann auch strafrechtlich dran wegen vorsätzlicher Fahrlässigkeit.
Wer jetzt wie bestraft wird, ist Sache der Gerichte. Und vor Gericht und auf hoher See...
Das mit 3D-Bogensport und Kampfsport ist natürlich grober Schwachsinn. Die Aussage von J-C
Zitat
was nicht explizit in der Police ausgenommen ist, ist enthalten.
stimmt. Deswegen mal lieber nicht nachfragen, denn sonst kommt irgendein Versicherungsdödel noch auf dumme Gedanken. Im Haftungsfall sind die erstmal in der Beweispflicht, wenn sie nicht zahlen wollen. Und bis jetzt ist Bogenschießen immer noch ein Sport. Und noch nicht mal eine Risikosportart...
Glaubt mir, ich hatte ziemlichen Bammel, als wir unseren Parcours gestellt haben. Habe den Schießsportleiterlehrgang genau deswegen besucht, bin mindesten 10x durch den Wald marschiert und habe jeden möglichen Schuss dreimal beleuchtet, dass er auch ja den Sicherheitsbestimmungen des DSB (und DFBV) entspricht. Das zählt dann nämlich, wenn ein Gutachter im Schadensfall sich den Betrieb ansieht.
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J-C
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Beiträge: 1395
Absolut HCHP! ;D
Re:Haftpflicht
«
Antworten #11 am:
Dezember 24, 2010, 14:48:16 »
Völlig richtig, der Veranstalter haftet im Zweifelsfall
auch
. Aber zunächst wird man den Schützen zur Rechenschaft ziehen. Kein Schütze sollte sich auf einen Turnier-Ausrichter oder Parcour-Bauer verlassen, sondern sich immer bewusst sein, dass er ein Problem hat, wenn der Pfeil nicht dort landet, wo er soll. Dass andere vllt einen Teilschuld oder ein strafrechtliches Problem bekommen, sollte sekundär sein.
Ausser man stellt die Frage als Parcour-Bauer oder Turnier-Ausrichter...
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Mountain
Jr. Member
Beiträge: 97
ich treff nix, dafür seh ich den pfeil
Re:Haftpflicht
«
Antworten #12 am:
Februar 12, 2011, 14:12:19 »
ich würde auch gern was dazu sagen, ich habe in eine fortbildung wegen haftungssachen dieses thema mit einen rechtexperten erörtert
grundsätzlich muß man vom strafrecht ausgehen, da dies auch für zivilrechtliche schadensersatzansprüche herangezogen wird, wenn es um schuldfragen geht.
eine gewisse sorgfaltspflicht ergibt sich immer für den veranstalter, dieser kann sich nicht durch ausschlußklauseln aus der verantwortung drücken.
besonders der satz in vielen turnierausschreibungen " jeder schütze haftet für seinen schuß" ist kein freischein für den veranstalter.
besonders relevant ist dieses bei kindern, da gilt grundsätzlich die veranwortung des veranstalters. einfach gesagt ein parcour oder turnier muß absolut kindersicher sein.
ab einen gewissen alter stellt der gesetzgeber die eigenverantwortung in vordergrund. man kann das so erklären, dass sich ein erwachsener schütze selber um seinen schuß kümmern muß und somit die verantwortung auf den
schützen zurück fällt. rechtsgrundlage ist dafür die haftung bei ehrenamtlichen diensten, welche darauf abzielt, den ehrenamtlichen einen gewissen freiraum zu erlauben.
problematisch wird das bei turnieren die einen gewerblichen charakter haben, also solchen turnieren, wo geld erwirtschaftet wird, hier wird sich die verantwortung beim veranstalter konzentrieren, davon muß man ausgehen.
in der rechtssprechung gibt es keine eindeutige aussage zu dem haftungsthema, da wird jeder fall seine eigene dynamik entwickeln.
nach meiner erfahrung und meines wissenstandes kann man für solche fälle keinen leitfaden hernehmen, grundsätzlich ist man immer auf der sicheren seite, wenn der veranstalter und der schütze eine haftplicht abschließt.
ich denke die rechtssprechung zeigt, dass es sich bei einen fehlschuß höchstens um eine grobe fahrlässigkeit handelt, nie ein vorsatz, somit dürfte jede haftpflicht bei solchen fällen einspringen.
welche dann zur anwendung kommt, muß bei jeden einzelfall für sich entschieden werden.
zum glück sind im bogensport viele verantwortungsvolle menschen, die sich den gefahren beim bogenschießen bewußt sind und es selten meldungen über unfälle gibt. ich selber kenne keinen einzigen fall, wo es zu verletzungen durch pfeile gekommen ist, wahrscheinlicher "verknackst" man sich eher den fuß, als das man von einen pfeil getroffen wird.
lasst euch also nicht das bogenschießen vermiesen, handelt einfach verantwortungsbewußt und mit etwas gottvertrauen klappt die sache schon
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Mountain
Jr. Member
Beiträge: 97
ich treff nix, dafür seh ich den pfeil
Re:Haftpflicht
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Antworten #13 am:
Februar 12, 2011, 14:51:36 »
kleiner nachtrag:
für alle veranstalter
der deutsche bogensportverband hat in seiner wettkampfordnung auch sicherheitshinweise für anlagen
als richtlinie kann ich die vorgaben des deutschen bogensportverbandes empfehlen( seite 54 - Anlagen für Feld-, Wald- und 3-D-Runden)
mit diesen mitteln könnt ihr eure sorgfaltspflicht nachweisen
ich hab sonst keine hinweise für das aufstellen von anlagen gefunden, aber ich denke, diese unterlagen sind für den veranstalter sehr hilfreich.
mit hilfe dieser unterlagen kann man seine schießanlage überprüfen und gegenfalls nachbessern
und einen großen vorteil hat dies für veranstalter, ihr habt einen nachweis für das aufstellen eurer anlage in den händen und somit kann man streitigkeiten gelassen entgegen blicken
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Oliver
Gast
Re:Haftpflicht
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Antworten #14 am:
Februar 12, 2011, 14:55:25 »
So leicht OT, aber ich wills mal loswerden:
Ich hatte mal einen Fehlschuß, der beim Nachbarziel angekommen ist.
Die Schußbahnen standen annähernd parallel, ca. 40 m auseinander, Büsche und Bäume dazwischen.
Mein Pfeil ist an einem Stamm der als Hinderniss/Pfeilfang direkt an dem Ziel lag so dermaßen bescheuert abgeprallt, dass der nahezu im rechten Winkel rüber zu der anderen Bahn geflogen ist.
Wenn da jemand am Ziel gestanden und seine Pfeile gerade gezogen/gesucht hätte, na herzlichen Dank.
So Dinger hatte ich schon öfter mal, zwar nie so extrem, aber ich habe einen Horror vor Holzstämmen unmittelbar am, vor oder hinter dem Ziel.
Die Pfeile fliegen bei knappen Fehlschüssen sonstwohin.
Ich habe da dennoch die Arschkarte obwohl das aus meiner Sicht eigentlich vermeidbar wäre (seitens Parcourbauer)?
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