Also ich versuche es nochmal Etwas genauer zu beschreiben ...
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Hab ich mir gerade noch einmal durchgelesen. Kleiner Tip: Schreib solche Texte in Word und lass dann das Rechtschreibprogramm drüberlaufen. Hilft mir selbst ungemein. Zum einem können Hirn und Finger wieder synchronisiert werden und zum Anderen MUSS man seinen eigenen Text noch einmal mit Ruhe und Verstand lesen
Mir ist immer noch noch nicht ganz klar, wo die Scheibe steht. 2m vor der Grundstücksgrenze oder an der Garagenwand

Wo die Scheibe steht ist erst einmal Banane, da von der Scheibe selbst ja keine Gefahr ausgeht. Sobald du drauf schiesst, dann kann das anders aussehen. Dann betrifft das aber nur das Schiessen und nicht die Scheibe. Hier mit der Dame zu argumentieren hilft aber nicht.
War sie jetzt am Freitag bei der Polizei ? Wenn ja, würde es für dich sprechen (Einsicht, Guter Wille,....) wenn zumindest die Scheibe weggepackt ist, wenn jemand in Uniform vorbeikommt und nach dir fragt. Wenn ihre Schwester Juristin ist, wird die sie schon instruiert haben. Es wird dann wohl in Richtung versuchte Körperverletzung gehen damit der Amtsschimmel schnell indei Gänge kommt. Also Strafrecht und Staatsanwalt. Such dir einen Anwalt, der hier Fit ist. Egal was sie macht, lass dich auf alle Fälle beraten. Er wird dir aber sicher auch das sagen, was wir der hier schon das ganze Wochenende um die Ohren hauen: DEIN Pfeil, DU hast ihn rübergeschossen, DU haftest dafür. Und es ist völlig egal, wie du dich sonst verhältst beim Schiessen. DEINE
Sicherheitsvorkehrungen sind mangelhaft, da der Pfeil aufs Nachbargrundstück kam.
Gruß
Grizzly
p.s. Ich hab das Progamm auch schon durch (Nötigung nach 240 Stgb). Ich wurde überholt und dabei fast von der Straße gedrängt. Der Panda der jungen Dämlichkeit war mit 4 Personen einfach zu schwach auf der Brust, um meinen Micra zu überholen. Die anderen waren zu Viert und ich hatte nur meine Frau als Beifahrer (Aussage eher parteiisch). Zum Glück sprach die Örtlichkeit für mich: O-Ton Staatsanwalt: "Wie kann man nur so blöd sein, hier mir so einem Wägelchen überholen zu wollen!"
Der Panda ging am Ende der Überholspur in den Gegenverkehr. Zum Glück war hier genug Platz für alle zum Ausweichen. Das führte dann im weiteren Verlauf zum Vorgehen des Staatsanwaltes gegen die Pandafahrerin wegen Nötigung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr (§§ 240 und 315 Stgb). Hätte aber auch ganz anders laufen können. Die Zeugen der Anklage waren einfach nur sch*** (Anm: autom. geändert).