kann es sein das jemand nicht zur Jägerausbildung oder der Prüfung zugelassen wird nur weil derjenige nicht mit Hunden zurecht kommt. das hat mir vor einigen Tagen jemand erzählt und ich kann mir nicht vorstellen das es stimmt.
So, wie du das schreibst, ist das nicht wahrscheinlich. Aber vielleicht ist auch deine Formulierung bzw. eben das, was dir erzählt wurde, nur eine sehr abgeschwächte Variante?! Vielleicht hat der/diejenige einmal ein Verfahren wg. Tierquälerei am Hals gehabt und ist deswegen vorbestraft? Und als Vorbestrafter gibt es sicherlich keine Zulassung zur Prüfung.