Nochmal fürs Verständnis:
-> Aus Sicht des EIGENTUMS (!!!)<-
Es ist für die Sache der KÜNDIGUNG DER MIETER unerheblich was dort geschieht, solange der Eigentümer ein berechtigtes Interesse vorweisen kann
(z.B. Eigennutzung, Bau von irgendetwas was dort erlaubt ist).
Zur Info (da ich beruflich regelmäßig damit zu tun habe):
Es gibt nicht überall B- und F-Pläne (wäre allerdings oftmals besser)
In der Gemeinde Hankensbüttel folgende:
http://www.sg-hankensbuettel.de/rathaus/bebauungsplaene/Für das betreffende Gebiet der Kaserne finde ich dort leider keinen einzigen B-Plan oder F-Plan (es sind leider nicht alle F-Pläne online wie mir scheint)
Lediglich einen Beschluss des Rates:
http://www.sg-hankensbuettel.de/allris/vo021.aspAnscheinend wollte der Investor eben eine Änderung beauftragen. Ob dies letztendlich geschehen ist sieht man leider nicht (oder ich finde es nur nicht)
Falls da jemand was findet wäre das schön, dann kann man auch konkreteres dazu sagen falls Interesse besteht - es wäre zumindest interessant was im alten F-Plan stand

Wie du der Berichterstattung sicherlich entnehmen kannst gab es früher schon Investorenvorschläge als Freizeitpark und Sandgrube - da war die Gemeinde ja auch bereit den F-Plan und B-Plan in die Wege zu leiten. Wie man der Ratsentscheidung entnehmen kann: Erarbeitung neuer F-Plan muss durch Investor bezahlt werden und führt dann in der Folge zum entsprechenden B-Plan. Hier war die Gemeinde sicher gerne bereit dazu da ja mehr Steuereinnahmen in Aussicht standen.
Ob die Gemeinde das bei dem neuen Vorhaben auch durchlässt ist wohl offen (je nachdem was im derzeit gültigen F-Plan steht) - das wäre auch der interessanteste Part der Geschichte.
Der neue Eigentümer hat sicherlich auch Rechtsbeistand und wird nicht einfach so mir nichts dir nichts kündigen - ich vermute er hat sich vorher schwerstens abgesichert, dass seine Eigennutzung auch wirklich als Eigennutzung durchgehen wird - mit dem großen aber: Vllt. haben die auch nicht an die Nutzungspläne gedacht
Hier wäre interessant wie die Kündigung des Mietvertrags verfasst und begründet wurde.