Hallo Bogner,
ich möchte mich hier auch melden und zuerst ein großes Danke an Alle von Euch. Zum Einen für die lebhafte Diskussion und dann für Eure Unterstützung. Kann zwar nicht alles öffentlich machen, aber mit dem letzten Brief an LA, Landrätin, könnt Ihr wichtige Details raus lesen.
Ich werde Geduld an den Tag legen.
Bis zum letzten Pfeil
Heri
Brief hierzu: ( Erster Abschnitt ist nur eine Bestätigung an Frau Störr - Ritter )
Betr.: Schreiben vom 02.04 und zusätzlich 3 D Bogenparcours Kälbelescheuer
Sehr geehrte Frau Störr-Ritter,
zunächst einmal Danke für die Erledigung meines Schreibens. Es fehlt lediglich die Stellungnahme von Baubehörde und Naturschutz zu meinem Schreiben vom 03.07.2012. Die Zurückhaltung der 2 Ämter ist vielleicht mit dem für mich brisanten Inhalt zu erklären. Rechtfertigt aber nicht das Nichtbearbeiten. Dies zum Einen, daher lege ich Ihnen den Vorgang bei.
Jetzt möchte ich Sie aber als Landrätin herzlichst bitten, sich ein zusetzten, nicht für meine Person, sondern für die Allgemeinheit und den Tourismus und Bogensport im Südschwarzwald.
Den 3 D Bogenparcours auf der Kälbelescheuer.
Ein Bogenparcours ist sicher das Verträglichste für Umwelt und Natur. Es wird nichts gebaut und auch nichts zerstört. Man ist lediglich in der Natur unterwegs und verfolgt ein Hobby. Ich verlange nicht, dass ich / der Bogenparcours - bevorzugt behandelt werde. Nein, es soll lediglich gerecht zugehen.
Ich sehe Differenzen in folgenden Fällen.
2010 hätte mir ein formloser Antrag zur Genehmigung gereicht.
2010 erstellt der Naturschutzbeauftragte, Herr Prof. Genser eine Stellungnahme, nach einem Vorort Termin. Drei Tiere sollte ich demnach umstellen, dies wurde von mir sofort erledigt.
2012 soll ich einen Bauantrag stellen.
2012 erstellt der Naturschutz, vom Schreibtisch aus, ein zweites neues, um 180° geändertes Gutachten. Das Gutachten von Herrn Prof. Genser wird nicht beachtet.
Im Schreiben LA vom 08.02.2013 an mich steht, „Ziele und sonstige beweglichen Anlagen, ( diese sind verfahrensfrei ), sind aber auch abzubauen.
Ich möchte daher nur, dass ein Bogenparcours, nach LBO BaWü, mit § 50 Abs.1 gleichgestellt wird. Verfahrensfreie Anlagen. Nicht aufgeführte Anlagen und sonstige untergeordnete oder unbedeutende bauliche Anlagen.
Anlagen und Einrichtungen, die mit den in Nummer 1-11 aufgeführten Anlagen und Einrichtungen vergleichbar sind.
Ein 3 D Bogenparcours ist vergleichbar mit einem Trimm,- und Lehrpfad. Auf verschiedenen Stationen werden sportliche und geistige Fähigkeiten gelehrt und/oder ausgeübt.
In Anlage füge ich Ihnen noch verschiedenen Schriftverkehr bei, damit Sie mich vielleicht noch besser verstehen können, vielleicht auch handeln.
Ich hoffe trotzdem noch auf eine Aufarbeitung der zuständigen Ämter.
Freundliche Grüße von der Alm
Heribert Wiesler
Anlagen:-Hochstand, Rückbau, Widerspruch
Naturschutz und Bogenparcours:
http://www.bogenstuebchen.dehttp://www.geesthachter-schuetzengesellschaft.de/bogen/abteilung.htmlhttp://www.svmoenkeberg.dehttp://www.bsc-oppenheim.de/BSC-Oppenheim/BSC.htmlFamilie Wiesler
Die Alm mit der familiengeführten Gastlichkeit