Müsssen derlei Einnahmen dem Finanzamt gemeldet werden?
Grundsätzlich ja.
Aber micht die lose Gemeinschaft, sondern
Vereine haben einen Sonderstatus, da sie keine Gewinne erwirtschaften dürfen,
alsö im Sinne von Firma und auszahlen von Überschüssen.
Aber, wo kein Kläger, da kein Richter, vor allem wenn die Einnahmen durch Gastschützen
so gering sind, dass sie den Aufwand des Verantwortlichen nicht, oder gerade so ausgleichen.