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Autor Thema: Haftpflichtversicherung  (Gelesen 6593 mal)
Hiasl
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #15 am: Oktober 02, 2013, 11:36:52 »

Bei den Knallschützen gibt es die Schießstättenverordnung und entsprechend ausgebildete TÜV-Prüfer, die den Schießstand vor Inbetriebnahme abnehmen müssen. Nach diesem Regelwerk würde kein 3D-Parcours genehmigt werden.
Für uns Bogenschützen gibt es m.W. kein entsprechendes Regelwerk (außer dem gesunden Menschenverstand natürlich)
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Rob
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #16 am: Oktober 02, 2013, 12:28:46 »

Da es sich beim Bogen nicht um eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetz handelt, gibt es auch keine Abnahme nach diesen Aspekten.
Vom DfBV gibt es Richtlinien :
http://www.bssb.de/bssb/Bogensport/Richtlinien_fuer_Bogenplaetze.pdf
http://www.bssb.de/bssb/Bogensport/Gesetzliche_Regelungen_Bogensportplaetzen.pdf
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Michaelpfeil
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #17 am: Oktober 02, 2013, 15:08:50 »

Ohne euch den Spaß beim Diskutieren nehmen zu wollen:
Es geht nicht um die Frage ob der Parcours sicher gestellt ist, es geht auch nicht um die Frage ob der Schütze stinkbesoffen war, es geht auch nicht um irgendwelche anderen Fragen.
Mich interessiert einzig und allein eure (begründete) Meinung dazu, ob den Verein eine Überprüfungspflicht bei Annahme des Mitgliedsantrages hat, ob eine Haftpflichtversicherung besteht.

@SilentEntry:
Deine Argumentation ist richtig, es könnte natürlich sein, daß die Versicherung einen Tag nach Aufnahme in den Verein gekündigt wird.
Da denke ich allerdings, daß der Verein aus dem Schneider ist und ihm keine Überwachungspflicht trifft.
Bei Anwälten ist es definitiv so, daß sie bei Zulassung eine Vermögenshaftpflichtversicherung nachweisen müssen - und zwar einmalig, überprüft wird nicht.
Ich meine, daß es bei Architekten und Ärzten ebenso ist, bin mir aber da nicht ganz sicher.

Hier könnte man also argumentieren, daß eine einmalige Überprüfungspflicht ausreicht.

Selbstverständlich wäre es erfreulich, wenn eine "Bogenschießhaftpflichtversicherung" existieren würde welche für die Mitglieder gilt und genau diesen Fall abdeckt.
Aber auch das ist nicht das Thema Wink

Gruß
Michael
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stöckchenschubser
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #18 am: Oktober 02, 2013, 15:19:49 »

Zitat
ob den Verein eine Überprüfungspflicht bei Annahme des Mitgliedsantrages hat, ob eine Haftpflichtversicherung besteht

Dazu musst du aber erst mal klären, ob der Verein überhaupt das Recht hat, dieses zu überprüfen,
und ob der Schütze eine solche Frage überhaupt wahrheitsgemäß beantworten muss.
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nordstern
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #19 am: Oktober 02, 2013, 15:23:02 »

Ich denke eher nein. Das neue Mitglied unterschreibt den Mitgliedsantrag und dort sollte stehen, dass er damit eine gültige private HP bestätigt.
Wenn es im MA nicht steht, eher ja, weil der Verein dann nachweisen müsste, dass das neue Mitglied darüber informiert worden ist.

Allgemein möchte ich anmerken, dass ein Verein ohne Vereinshaftpflicht für mich niemals in Frage kommen würde.
Vereine für Sportschützen sind übrigens gesetzlich zu einer HP verpflichtet.

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Michaelpfeil
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #20 am: Oktober 02, 2013, 16:58:03 »

Zitat
ob den Verein eine Überprüfungspflicht bei Annahme des Mitgliedsantrages hat, ob eine Haftpflichtversicherung besteht

Dazu musst du aber erst mal klären, ob der Verein überhaupt das Recht hat, dieses zu überprüfen,
und ob der Schütze eine solche Frage überhaupt wahrheitsgemäß beantworten muss.

Geh bitte davon aus, daß der Verein per gültiger Satzung das Recht dazu hat.
Geh bitte weiter davon aus, daß der Schütze diese Frage auch wahrheitsgemäß beantworten muss - hier geht es ja nicht um Arbeitsrecht wo der Arbeitgeber die Frage nicht stellen darf und die Schwangere daher - wenn die Frage doch kommt - lügen darf.
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #21 am: Oktober 02, 2013, 17:29:48 »

Ich denke eher nein. Das neue Mitglied unterschreibt den Mitgliedsantrag und dort sollte stehen, dass er damit eine gültige private HP bestätigt.
Wenn es im MA nicht steht, eher ja, weil der Verein dann nachweisen müsste, dass das neue Mitglied darüber informiert worden ist.

Allgemein möchte ich anmerken, dass ein Verein ohne Vereinshaftpflicht für mich niemals in Frage kommen würde.
Vereine für Sportschützen sind übrigens gesetzlich zu einer HP verpflichtet.


So ist es auch bei uns im Verein.
Das Mitglied unterschreibt den Aufnahmeantrag, wo vermerkt ist, das er im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung ist.
Zudem haben wir eine Vereinshaftpflicht.
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #22 am: Oktober 02, 2013, 18:21:15 »

...
@SilentEntry:
...
Bei Anwälten ist es definitiv so, daß sie bei Zulassung eine Vermögenshaftpflichtversicherung nachweisen müssen - und zwar einmalig, überprüft wird nicht...

Gruß
Michael

..sorry, dass ich dem mal hier widerspreche, damit kein falscher Eindruck entsteht..definitiv is richtig, dass Anwälte 'ne Berufshaftpflichtvers. nachweisen müssen..definitiv FALSCH is, dass nich überprüft wird!!..bei Kündigung der Versicherung, aus welchen Gründen auch immer, gibt's von dort automatisch 'ne Nachricht an die Kammer..und die meldet sich dann bei Anwalt..auf sicher!!.. Smiley
..und zu deinem Problem..lies den Beitrag von Stöckchenschubser nochmal aufmerksam durch..du wirst hier keine eindeutige, abschließende und rechtssichere Antwort auf deine Frage bekommen..und um dem noch einen draufzusetzen..wo spielt denn deine Geschichte..wird in Bayern bestimmt anderster gewertet als in Bremen oder im MeckPomm.. Wink
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #23 am: Oktober 02, 2013, 18:32:49 »

Die Abnahme vom DFBV wird durch Personen angeboten, die einen "Bogensportleiterschein" besitzen...soweit ich das weiss. Diese Personen dürfen dann auch Parcours abnehmen im Namen des DFBV. Dazu gibt es dann Lehrgänge, die vom DFBV angeboten werden, wie zum Beispiel am kommenden WOchenende in Köln.
Dort werde ich auf jeden Fall teilnehmen...

Gruß,

Michael
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stöckchenschubser
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #24 am: Oktober 02, 2013, 18:34:50 »

Zitat
ob den Verein eine Überprüfungspflicht bei Annahme des Mitgliedsantrages hat, ob eine Haftpflichtversicherung besteht

Dazu musst du aber erst mal klären, ob der Verein überhaupt das Recht hat, dieses zu überprüfen,
und ob der Schütze eine solche Frage überhaupt wahrheitsgemäß beantworten muss.

Geh bitte davon aus, daß der Verein per gültiger Satzung das Recht dazu hat.
Geh bitte weiter davon aus, daß der Schütze diese Frage auch wahrheitsgemäß beantworten muss - hier geht es ja nicht um Arbeitsrecht wo der Arbeitgeber die Frage nicht stellen darf und die Schwangere daher - wenn die Frage doch kommt - lügen darf.

Es ist ja keine Frage der Satzung, sondern der Gesetze und Persönlichkeitsrechte.

Aber selbst wenn wir alles so annehmen, der Schütze keine Haftpflicht hat, der Pilzer
verletzt ist, wird das Ergebnis sein, der Pilzer verklagt alle, sofern er die Mittel dazu hat,
und ob er Recht bekommt hängt vom Einzelfall ab.

Ob er Geld bekommt?
Vielleicht per Urteil, was aber genau so viel wert ist wie die Titel dich für teur Geld erwirkt habe.

Ob die Versicherung des Vereins einspringt?
Hängt von der Versicherung und dem einzelnen Fall ab.

Auf jeden Fall eine langwierige Geschichte mit offenem Ausgang.

Gewiss ist nur der Ärger, den der Schütze mit dem Verein bekommt.

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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #25 am: Oktober 02, 2013, 20:57:30 »

Früher konnte man in manche Vereinsausweise hinten Marken einkleben - die waren aber nur für den Beitrag fällt mir gerade ein.

Ich weiss nur von unserem Hundeplatz, dass dort zwar auch eine Haftpflicht verlangt wird - aber keiner nach schaut.
Ich bin der Meinung, dass der Verein davon ausgehen kann, dass das Mitglied eine wirksame Haftpflichtversicherung hat.
Der Verein kann ja nicht jedes Jahr nachprüfen ... Und selbst wenn das Mitglied eine Police vorlegt, kann die jederzeit durch
die Versicherung widerrufen werden, wenn sich Unstimmigkeiten mit dem Mitglied ergeben.
Da bei den Knallschützen kein jährlicher Nachweis verlangt wird, gehe ich davon aus, dass auch bei den Bogenschützen der Verein,
darauf vertrauen darf, dass die Statuten des Mitgliedsantrages erfüllt werden.
Evtl. könnte der Verein, das Mitglied im Nachhinein ausschließen ...
Dumm gelaufen für den Pilzsammler ... Aber die Frage wäre noch, in welchem Fall denn die Haftpflicht des Vereines eintreten würde ...
Evtl. dann wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt ...
Der Pilzsammler könnte allerdings eine Mitschuld haben, aber das war nicht die Frage ...
Gruß
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #26 am: November 12, 2013, 15:01:54 »

Mit so einer Aussage wäre ich Vorsichtig.
Nicht jede Haftpflicht übernimmt mögliche Schäden bei Sportveranstaltungen.
Dies muss genau im Vertrag schriftlich enthalten sein. Schau dir bitte mal deine Leistungsaussschlüsse der Police an.
Dort ist genau niedergeschrieben, wann eine Versicherung nicht haftet. Falls dies Leistung nicht im Vertrag enthalten ist,
bist du dann unterversichert und haftest allein für die Schäden.Falls du einen Wechsel in betracht ziehst, kann ich dir nur empfehlen, hier
im Internet die Anbieter miteinander zu vergleichen
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