Das mit “für Europa historisch belegt“ und „häufigste“ werde ich nicht unterschreiben.
Was historisch in Europa belegt ist, darüber lässt sich auch trefflich streiten.
Jein, aber das umgekehrte Victory Zeichen, dass in England die gleiche Bedeutung hat wie hierzulande
der Stinkefinger, kommt nicht von ungefähr. Und da z.B. das Langbogen Schießen seinen Weg von der
Insel aufs Festland gefunden hat, tut sein übriges dazu. Wie Kelten, Franken oder Sachsen ect. die Sehne gegriffen
haben, bleibt davon natürlich unberührt.

Ein weiter Grund, warum 3unter teilweise nicht „erlaubt/erwünscht ist, ist die Tatsache, das Mann den Pfeil bei dieser Art des Griffes sehr gut als Zielmedium (Bewusst oder auch unbewusst) nehmen kann und sich dadurch, nach Meinung einiger Ausrichter, vorteile erschaffen kann.
Was ich auch nicht unterschreiben werde!
Das kann ich bei mediteran genau so gut, ganz besonders bei geneigtem Bogen. Eine solche Begründung ist natürlich Unsinn.

Solange sich am Griff nichts ändert, sehe ich keinen Wettbewerbsunterschied zwischen mediterran und Untergriff.
Grundsätzlich gebe ich dir recht das man sich an die Regeln halten soll, die Frage ist für mich immer etwas nach dem Sinngehalt.
Im Prinzip hast du natürlich Recht. Persönlich sehe ich auch keinen Unterschied, außer dass ich für Untergriff zu blöd bin.

Fakt ist aber, je enger eine Regel, desto weniger Möglichkeiten zum Betrug gibt es. Und einen Griff vorschreiben, macht es
eben
für alle Gleich. Hinzu kommt eben der Internationale Faktor, dem sich die Verbände anzugleichen haben/müssen/wollen/sollen.
Letztendlich ist es doch so, wenn ich für eine Klasse, z.B. LB Untergriff zulasse, habe absolut kein Argument mehr dort Daumenring,
Stringwalking oder jedwede andere Art nicht zuzulassen. Stringwalking z.B. ist entgegen landläufiger Meinung bei unbekannten Distanzen
eben kein Vorteil, wie die Ergebnisse diverser Turniere belegen, z.B. Dorsten, Blankbogen wäre ich 2er geworden und bei BHR nur 13er.
Genau genommen gibt es keinen Grund Untergriff zu verweigern, aber genau so wenig Gründe ihn zuzulassen.
Warum also das Regelwerk aufweichen, aufblähen, und eine Kontrolle zur Einhaltung der Regeln und der Fairniss
zu erschweren bis unmöglich zu machen?
Und warum sollte ein Veranstalter eben das bestehende Regelwerk missachten, wenn es doch ein gut funktionierendes
gibt, dass ihm sogar ein gewisses Maß an Rechtssicherheit gibt.