Nein. Es ist die Genehmigung der verschiedenen Behörden, sowie die Beurteilung durch die zuständige Baubehörde wichtig.
Ist Länderabhängig unterschiedlich. In Bayern zum Beispiel entscheidet der Grundbesitzer alleine über die Genehmigung, die Baubehörde hat auch nichts zu sagen, da 3D-Ziele keine fest im Boden verankerte Baustruktur sind. Also ist das in Bayern recht unkompliziert.
Die Abnahme durch einen Schießsportleiter (DFBV) ist empfehlenswert, da im Rechtsstreit sicher die Frage aufkommen wird, ob der Parcour nach den geltenden Sicherheitsrichtlinen (DSB) gebaut wurde. Ein Schießsportleiter kann das beurteilen und auch rechtlich gesichert verifizieren.