Habe da eben eine Antwort bekommen

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br.
Herrn
Gianfranco Pizzo
Baurecht und
Denkmalschutz
Fachbereich 410
Wolfgang Schreiner
Stadtstraße 3, 79104 Freiburg
Zimmernummer: 135
Telefon: 0761 2187-4114
Telefax: 0761 2187-74199
E-Mail:
Baurecht@lkbh.deSprechzeiten:
Dienstag und Freitag 08 - 12 Uhr
Einrichtung eines 3 D-Bogenparcours - Nutzungsänderung
Bauort: Münstertal-Münsterhalden, Münsterhalden 24,
Bauherr: Heribert Wiesler, Münsterhalden 24, 79244 Münstertal
Flst.-Nr.: 717
Freiburg, den 13.05.2013
Unser Zeichen: B9844492
Sehr geehrter Herr Pizzo,
mit Ihrem Schreiben haben Sie sich für eine Belassung der von Herrn Wiesler errichteten Bogenparcour-Anlage ausgesprochen. Frau Landrätin Störr-Ritter hat mich als Leiter des Dezernats Bau- und Umwelt gebeten, Ihnen hierauf zu antworten.
Bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass die von Herrn Wiesler unerlaubt errichtete Anlage sowohl nach den zu beachtenden bauplanungs- als auch nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen nicht genehmigungsfähig ist und daher nicht belassen werden kann.
Das betreffende Grundstück, welches sich im Eigentum der Gemeinde Münstertal befindet, liegt im Außenbereich im Sinne der einschlägigen Vorschrift des Baugesetzbuches. Nachdem die Anlage kein privilegiertes Vorhaben ist, ist diese als Freizeitanlage im Außenbereich unzulässig.
Des Weiteren befindet sich die Anlage teilweise innerhalb geschützter Biotopflächen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes. Dort sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung eines Biotops führen können, verboten. Eine solche Beeinträchtigung der Biotopbereiche ist durch die betreffende Anlage und den betriebsbedingt steigenden Nutzungsdruck auf die Biotopflächen nach Einschätzung der Naturschutzbehörde gegeben. Ferner befindet sich die Parcoursanlage auch innerhalb einer Auerwildkernfläche (Auerwildzone 1), die besonders geschützt ist. Die betreffende Anlage wirkt sich hier durch vermehrt auftretende Besucher störend auf den geschützten Erhaltungszustand des Auerwildes aus.
Auf Grund der gegebenen gesetzlichen Vorgaben können wir Ihrem Anliegen leider nicht entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klotz