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Autor Thema: Compoundverbot auch für instinkive Schützen?  (Gelesen 3996 mal)
stöckchenschubser
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Re:Compoundverbot auch für instinkive Schützen?
« Antworten #45 am: Februar 25, 2013, 09:50:11 »

Es geht ja nicht unbedingt um zu eng gesteckte Stationen.
Wenn ich es richtig im Kopf habe liegt der Sicherheitsbereich bei 30 Grad links und rechts sowie 1 1/2 die
Entfernung zum Ziel hinter dem Tier. Reicht für fast jeden herkömmlichen Bogen.

Aaaaber, erlebte Situation.
Zielentfernung 15 Meter, Abpraller mit Holzbogen und Holzpfeil steckt er 40 Meter hinter dem Tier.
Reichte da immer noch für des gegenläufige Ziel, Sicherheitsbereich plus Puffer, bei einem CP wäre ich da nicht so sicher.
Und das sind eben die Sicherheitsbedenken.
Also selbst ein nach den gängigen Richtlinien gesteckter Parcour ist nicht unbedingt CP sicher.
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Re:Compoundverbot auch für instinkive Schützen?
« Antworten #46 am: Februar 25, 2013, 11:49:30 »

Zitat
Das sind doch nur Empfehlungen ohne Rechtscharakter. Oder ist das mitlerweile in nationales Recht umgesetzt ?

Sehr schön formuliert Grizzly. Und sind überhaupt alle Parcourbetreiber im DSB oder DFBV organnisiert ? Ich pers. denke mal nicht.
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stöckchenschubser
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Re:Compoundverbot auch für instinkive Schützen?
« Antworten #47 am: Februar 25, 2013, 11:53:22 »

Zitat
Das sind doch nur Empfehlungen ohne Rechtscharakter. Oder ist das mitlerweile in nationales Recht umgesetzt ?

Sehr schön formuliert Grizzly. Und sind überhaupt alle Parcourbetreiber im DSB oder DFBV organnisiert ? Ich pers. denke mal nicht.

Naja, bei einem eventuellen Fall gäbe die vorherige Befolgung der Richtlinien aber ein erhebliches Maß
an Rechtssicherheit, bzw. eine größere Wahrscheinlichkeit einer Schuldbefreiung.
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Grizzly
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Sakehanska


Re:Compoundverbot auch für instinkive Schützen?
« Antworten #48 am: Februar 25, 2013, 13:40:27 »

..... Und sind überhaupt alle Parcourbetreiber im DSB oder DFBV organnisiert ? Ich pers. denke mal nicht.

Nein. Es ist die Genehmigung der verschiedenen Behörden, sowie die Beurteilung durch die zuständige Baubehörde wichtig.

Es besteht für keinen Verein eine Mitgliedspflicht in einem Verband. Sowas hatten wir ja schon mal. Ich bin in einem Verein, der in keinem Verband Mitglied ist.  
« Letzte Änderung: Februar 25, 2013, 21:11:14 von Grizzly » Gespeichert
recurve1969
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Re:Compoundverbot auch für instinkive Schützen?
« Antworten #49 am: Februar 25, 2013, 20:44:29 »

in östereich hat man die möglichkeit den parcour vom verband sicherheitstechnisch abnehmen zu lassen.
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Re:Compoundverbot auch für instinkive Schützen?
« Antworten #50 am: Februar 26, 2013, 11:54:07 »

Zitat
in östereich hat man die möglichkeit den parcour vom verband sicherheitstechnisch abnehmen zu lassen.

Das ist sicherlich eine Option. Ich pers. kann mir nur schwer vorstellen das ein langjähriger Parcourbauer sich auf so etwas einlassen würde. Zumal dieser wahrscheinlich nicht allein den Parcour erstellt sonder mit hilfe erfahrener Bogner, die das auch erst nicht seit gestern machen. Aber es ist eine Möglichkeit, unbestritten!!!
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stöckchenschubser
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Re:Compoundverbot auch für instinkive Schützen?
« Antworten #51 am: Februar 26, 2013, 12:15:07 »

in östereich hat man die möglichkeit den parcour vom verband sicherheitstechnisch abnehmen zu lassen.

Bietet der DFBV auch an.
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Whippet
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Re:Compoundverbot auch für instinkive Schützen?
« Antworten #52 am: März 23, 2013, 09:31:22 »

Zitat
Nein. Es ist die Genehmigung der verschiedenen Behörden, sowie die Beurteilung durch die zuständige Baubehörde wichtig.
Ist Länderabhängig unterschiedlich. In Bayern zum Beispiel entscheidet der Grundbesitzer alleine über die Genehmigung, die Baubehörde hat auch nichts zu sagen, da 3D-Ziele keine fest im Boden verankerte Baustruktur sind. Also ist das in Bayern recht unkompliziert.
Die Abnahme durch einen Schießsportleiter (DFBV) ist empfehlenswert, da im Rechtsstreit sicher die Frage aufkommen wird, ob der Parcour nach den geltenden Sicherheitsrichtlinen (DSB) gebaut wurde. Ein Schießsportleiter kann das beurteilen und auch rechtlich gesichert verifizieren.
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