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Autor Thema: Haftpflichtversicherung  (Gelesen 6594 mal)
Michaelpfeil
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Haftpflichtversicherung
« am: Oktober 01, 2013, 19:56:34 »

Hallo zusammen,

ich wollte einmal folgendes Szenario zur Diskussion stellen:
Bei einem Bogensportverein (selber natürlich versichert) heißt es auf dem Mitgliedsantrag unter anderem "Das Mitglied bestätigt, daß eine gültige Haftpflichtversicherung besteht."
Das Mitglied macht dort dann (wider besseres Wissen) sein Kreuzchen, unterschreibt und ist Mitglied im Verein.
Nach einiger Zeit wird die Parcoursreife erteilt, das Mitglied schießt auch gar nicht schlecht, der Parcours ist - wie die meisten wohl - öffentliches Gelände in welchem Spaziergänger rumlaufen dürfen, können und es auch tun. Warntafeln hängen gut sichtbar um die Parcoursgrenzen an den Bäumen.
Es kommt wie es kommen muss, das Mitglied zielt auf ein 3D Tier, dahinter verbirgt sich ein Pilzsammler, der in diesem Fall natürlich keinen Pilz fängt sondern einen Pfeil einfängt.
Um es drastisch zu machen: Üble Verletzung, mehrere Wochen arbeitsunfähig, danach noch Spätfolgen.
Der freundliche Pilzsammler wendet sich dann an den bestürzten aber auch freundlichen Schützen und möchte von diesem Lohnersatzkosten, Schmerzensgeld und sonstigen finanziellen Ausgleich haben.
Der freundliche Schütze erklärt höflich er habe keine Haftpflichtversicherung und ansonsten lebe er aufgrund seiner Privatinsolvenz seit Jahren von Harz 4.

Herr Pilzsammler ärgert sich nun ein ganz klein wenig, da er auch nichts Erspartes hat und aufgrund seiner eigenen angespannten Situation sein gerade gekauftes Häuschen in das er glücklich mit seiner Familie eingezogen ist dieses bald nicht mehr finanzieren kann. Ihm und seiner Familie droht der finanzielle Ruin (wobei ihm der freundliche Bogenschütze bereits erklärt hat, er würde ihm als Ausgleich helfen die ganzen Harz 4 Anträge auszufüllen, er wüsste ja wie das geht).

Herr Pilzsammler entscheidet sich nun dazu das freundliche Angebot des Herrn Bogenschützen nicht anzunehmen und versucht es auf dem Rechtswege.
Er meint, der Verein sei dazu verpflichtet gewesen zumindest bei Ausfüllen des Mitgliedsantrages zu überprüfen, ob die Angaben des Bogenschützen in spe stimmen - insbesondere hätte der Verein sich die Haftpflichtversicherung vorlegen lassen müssen.
Der Verein meint hingegen das wäre überhaupt nicht seine Pflicht, bei den Mitgliedern handelte es sich um erwachsene Herrschaften bei denen davon auszugehen ist, daß normalerweise eine Versicherung bestünde und im übrigen könne man davon ausgehen, daß man ja nicht angelogen wird.
Herr Pilzsammler vertritt nunmehr die Auffassung, daß bei einem solch gefährlichem Sport - auch für Dritte wie man sieht - es unabdingbar sei die Existenz der Haftpflichtversicherung zu überprüfen.

Wer hat Recht und warum ?
Gleich eine Bitte: Bitte den Fall nicht abwandeln oder darüber diskutieren ob nun Herr Pilzsammler auf andere Art und Weise zu seinem Geld kommt.
Es geht einzig und allein um eure Meinung zu der Überprüfungspflicht.
Bitte auch keine Diskussion, wie das bei Turnieren wäre -  wer meint das wäre auch wichtig mag bitte einen eigenen Thread aufmachen (das würde mich auch brennend interessieren aber nicht hier, sonst kann es ausufern).

Neugierige Grüsse

Michael
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stöckchenschubser
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #1 am: Oktober 01, 2013, 21:11:04 »

Zitat
Wer hat Recht und warum ?

Darauf gibt es keine Antwort, denn jeder Fall ist ein einzelner Fall für sich
und somit eine Einzelfallentscheidung.
Außerdem kommt hier noch ein strafrechtlicher Aspekt hinzu, der die
Sache nochmal verkompliziert.

Allerdings würde die Verpflichtung zum Überprüfen der Haftpflicht sofort jeden öffentlichen Parcour verschließen,
denn es müsste vor jedem Schießbeginn erneut überprüft werden.
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Michaelpfeil
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #2 am: Oktober 01, 2013, 21:24:48 »

Zitat
Wer hat Recht und warum ?


Allerdings würde die Verpflichtung zum Überprüfen der Haftpflicht sofort jeden öffentlichen Parcour verschließen,
denn es müsste vor jedem Schießbeginn erneut überprüft werden.

Stimmt, daran hatte ich beim "Fallbauen" gar nicht dran gedacht - guter Aspekt.

Aber bei einem Verein besteht ja die Möglichkeit zumindest beim Eintritt einmal zu schauen ob eine Haftpflichtversicherung besteht.

Das mit der Einzeilfallbezogenheit stimmt hier allerdings (ausnahmsweise) einmal nicht.
Die Fragestellung ist konkret und "erlaubt" keine Abweichungen.

Gruß
Michael
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stöckchenschubser
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #3 am: Oktober 01, 2013, 21:42:46 »

Zitat
Die Fragestellung ist konkret und "erlaubt" keine Abweichungen.

Natürlich erlaubt sie.
War das Kreuz vorsätzlich oder nur fahrlässig falsch, hat er z.B. eine Haftpflicht die Bogen nicht abdeckt,
ist er überhaupt zu einer richtigen Antwort verpflichtet, hat der Verein überhaupt das Recht zu überprüfen,
hat der Pilzer das Schild gesehen, konnte er das Schild sehen, hat er es missachtet, fahrlässig oder vorsätzlich.
und so weiter und so weiter, viel zu viele Unbekannte.

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nordstern
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #4 am: Oktober 01, 2013, 21:58:46 »

Das mit der Einzeilfallbezogenheit stimmt hier allerdings (ausnahmsweise) einmal nicht.
Die Fragestellung ist konkret und "erlaubt" keine Abweichungen.

Gruß
Michael

Eben, deswegen (keine Abweichungen) ist es ja ein Einzelfall und nicht vergleichbar mit anderen "Fällen"

Juristisch ist es nicht zu bewerten, da hat Stöckenschubser absolut Recht!

Fragen über Fragen
Wußte der Pilzesucher vom Schießbetrieb, wenn nein, warum nicht?
Hat der Pilzesucher das 3D-Ziel gesehen?
Was hat er daraus geschlussfolgert?
Konnte der Schütze das Gelände hinter dem Ziel einsehen?
etc, etc

Noch zwei Erlebnisse von Turnieren
CU-Schütze steht seit gefühlten 5s im Anker, kommt einer aus der Gruppe vor uns aus dem Dickicht.
Hab meinen Bogen vergessen, sorry! (hinter dem Ziel abgelegt)
Der CU-Schütze konnte grade noch absetzten

Meine Frau war im Anker (Jagdrecurve mit 45# auf den Fingern), Entfernung 20m, kommt ein Radfahrer um die Kurve.
Sie konnte ebenfalls noch knapp absetzen.

"Jeder Schütze ist für seinen Schuß verantwortlich" steht in jeder Ausschreibung.
Ist das wirklich immer so?







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Michaelpfeil
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #5 am: Oktober 01, 2013, 22:09:39 »

Zitat
Die Fragestellung ist konkret und "erlaubt" keine Abweichungen.

Natürlich erlaubt sie.
War das Kreuz vorsätzlich oder nur fahrlässig falsch, hat er z.B. eine Haftpflicht die Bogen nicht abdeckt,

Ich hatte geschrieben "wieder bessern Wissens"

ist er überhaupt zu einer richtigen Antwort verpflichtet, hat der Verein überhaupt das Recht zu überprüfen,

Genau das ist meine Frage - spiel den Ball bitte nicht zurück

hat der Pilzer das Schild gesehen, konnte er das Schild sehen, hat er es missachtet, fahrlässig oder vorsätzlich.

Ich hatte geschrieben, daß die Schilder gut sichtbar aufgehängt waren - sprich für jeden halbwegs aufmerksamen Menschen gut erkennbar
und so weiter und so weiter, viel zu viele Unbekannte.


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Michaelpfeil
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #6 am: Oktober 01, 2013, 22:14:42 »

Das mit der Einzeilfallbezogenheit stimmt hier allerdings (ausnahmsweise) einmal nicht.
Die Fragestellung ist konkret und "erlaubt" keine Abweichungen.

Gruß
Michael

Eben, deswegen (keine Abweichungen) ist es ja ein Einzelfall und nicht vergleichbar mit anderen "Fällen"

Dann lassen wir es bei diesem Einzelfall

Juristisch ist es nicht zu bewerten, da hat Stöckenschubser absolut Recht!

Fragen über Fragen
Wußte der Pilzesucher vom Schießbetrieb, wenn nein, warum nicht?

Lassen wir das egal sein - die Schilder waren gut sichtbar aufgehängt - es ist ein öffentlicher Wald, lass den Pilzsucher ein Kind sein das nicht lesen kann. Darum geht es aber nicht, du bist beim Mitverschulden, nicht bei der grundsätzlichen Haftung

Hat der Pilzesucher das 3D-Ziel gesehen?
Was hat er daraus geschlussfolgert?
Konnte der Schütze das Gelände hinter dem Ziel einsehen?
etc, etc

Alles völlig egal - selbst wenn der Pilzsucher zu 90% selber schuld ist, weil überall rote Schilder an jedem Baum waren - wer haftet für die restlichen 10% wo der Schütze dran schuld war ?

Noch zwei Erlebnisse von Turnieren
CU-Schütze steht seit gefühlten 5s im Anker, kommt einer aus der Gruppe vor uns aus dem Dickicht.
Hab meinen Bogen vergessen, sorry! (hinter dem Ziel abgelegt)
Der CU-Schütze konnte grade noch absetzten

Meine Frau war im Anker (Jagdrecurve mit 45# auf den Fingern), Entfernung 20m, kommt ein Radfahrer um die Kurve.
Sie konnte ebenfalls noch knapp absetzen.

"Jeder Schütze ist für seinen Schuß verantwortlich" steht in jeder Ausschreibung.
Ist das wirklich immer so?

Jeder haftet gerne wenn es jemand anders bezahlt




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nordstern
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #7 am: Oktober 01, 2013, 22:51:31 »

Lieber Michael,

die deutsche Gesetzgebung hat bewusst viele Gesetze "schwammig" formuliert, um eben Interpretationsspielraum zu lassen,
dem Einzelfall angemessen.

Wie Du schreibst, 90% beim Pilzesucher, 10% beim Schützen und ein Gericht das so bestätigt, muss der Schütze halt 10% vom Schaden übernehmen.
Hat er eine HP und die weigert sich, muss halt der Schütze dagegen klagen.
Hatte er keine und die HP des Vereins weigert sich, muss er halt dagegen klagen.
Verliert er, muss er halt die 10% aus eigener Tasche bezahlen.

Du kannst hier kein Ja/Nein Schuldig/Unschuldig erzwingen, kommt eben auf den konkreten Sachverhalt und die Versicherungen an.

Die (fahrlässige) Angabe einer bestehenden HP ist ebenfalls vom Gericht zu überprüfen und zu bewerten.

Zur Erinnerung
Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Grüße
und gutes Nächtle!



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Michaelpfeil
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #8 am: Oktober 01, 2013, 23:15:46 »

Hallo Nordstern,
nix für ungut, das Quoten in Rot war "auf die Schnelle" und nicht böse gemeint.



Wie Du schreibst, 90% beim Pilzesucher, 10% beim Schützen und ein Gericht das so bestätigt, muss der Schütze halt 10% vom Schaden übernehmen.
Hat er eine HP und die weigert sich, muss halt der Schütze dagegen klagen.

Lies bitte nochmal nach: In meinem Fall hat der Schütze leider keine Haftpflichtversicherung.


Hatte er keine und die HP des Vereins weigert sich, muss er halt dagegen klagen.
Verliert er, muss er halt die 10% aus eigener Tasche bezahlen.


Da hast du ja vollkommen recht - muss er "halt klagen" - ein Rechtsstreit mit Berufungsinstanz mit ordentlichem Schaden und Bezifferung geht nun leider nicht unter 3-4 Jahren ab.
Daher hier mal vor Prozeßablauf meine Frage, wie ihr die Lage einschätzt.


Gute Nacht wünsche ich ebenfalls - und insbesondere, daß niemandem, sei es auf der einen oder anderen Seite, jemals so ein Szenario passiert.

Gruß
Michael
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #9 am: Oktober 02, 2013, 06:34:41 »

Für mich kommt hier noch eine weitere ernstzunehmende Frage ins Spiel: von wem wurde der Parcours denn abgenommen? Wurden beim PArcoursbau die wichtigen Sicherheitsregeln befolgt? denn selbst, wenn der Pfeil neben das Tier geht, muss die Scheibe doch so stehen, dass Pfeile nicht 4,5 km quer durch den Wald brettern. Und da ein Pilzsammler in der Regel nicht im Flecktarn durch den Wald stiefelt, sieht man ihn, wenn er in unmittelbarer Nähe des Ziels ist.

Ich denke zu der Frage, ob der Verein die Mitgliedschaft prüfen muss/darf muss man sich nicht streiten, weil wie stöckchenschubser schon geschrieben hat, ist das dann eine Momentaufnahme. Es kann ja durchaus sein, dass ein entsprechender Haftpflichtvertrag gekündigt wird im Laufe der Mitgliedschaft...dann ist wieder alles Prüfen hinfällig. ANsonsten müsste der Verein das in regelmässigen kurzen Abständen wieder prüfen...und dann wird es wieder schwammig und auch in der kurzen Zwischenzeit kann das eine oder andere passieren, von daher wäre für mich der Verein aus der Sache raus!

Was momentan in der Prüfung ist und dem ganzen helfen würde ist folgender Gedanke.
Der DFBV lässt gerade prüfen, inwiefern es darstellbar ist, dass Vereine, die im DFBV Mitglied sind auch automatisch inkl. seiner Mitglieder über deren Haftpflichtversicherung mit versichert werden können. Dann wären alle aus dieser Diskussion raus!

Hier wird in Kürze sicher etwas passieren.

Gruß,

Michael
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #10 am: Oktober 02, 2013, 07:30:45 »

Wenn sich der Pilzsammler bückend hinter dem 2 m Bären befindet, kann der Parcours noch so sicher gestellt sein. Selbst 1-2 m hinter dem Ziel ist vom Pflock aus gesehen nicht immer alles erkennbar.
« Letzte Änderung: Oktober 02, 2013, 07:32:41 von NightInGales » Gespeichert
stöckchenschubser
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #11 am: Oktober 02, 2013, 08:59:32 »

Um es mal kleiner zu machen.

Wenn du in einem Porzelanladen eine teure Vase zerstörst, runterfallen z.B.,
heißt das noch lange nicht, dass du dem Inhaber den Schaden ersetzen musst.

Oder für deinen Fall:

 Schuld beim Pilzer, heißt noch nicht, dass der Bogenschütze nicht haftbar gemacht wird.

Schuld beim Schützen, heißt noch nicht, dass dem Pilzer ein Schadenersatz zusteht.

Es gibt bei diesem Szenario nur eine Konstante, wo nichts ist, kann nichts geholt werden.
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Norbert Schliebener
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #12 am: Oktober 02, 2013, 09:23:03 »

Wäre der Verein in einem Verband sind die Mitglieder automatisch versichert. Oder ?

Gibt es "verbandslose" Bogensportvereine ?
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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #13 am: Oktober 02, 2013, 10:35:36 »

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Re:Haftpflichtversicherung
« Antworten #14 am: Oktober 02, 2013, 11:30:15 »

Interessiert nachgefragt:

... von wem wurde der Parcours denn abgenommen? Wurden beim PArcoursbau die wichtigen Sicherheitsregeln befolgt? ...

Wer nimmt denn einen Parcours ab? Das wäre ja irgendwie schon die Übernahme einer gewissen Verantwortung. Dazu müsste es ja offizielle Regeln für die Abnahme (=Sicherheitsregeln) geben ...gibt es so etwas  Huh?

Gruß
Achim
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